FAQ

Frequently asked questions… meist gestellte Fragen

Wie oft kommt der Rauchfangkehrer

Je nach Heizungstyp, Leistung kann die verpflichtende Kehrung seit einigen Jahren auch schon nutzungsorientiert eingestellt werden. Grundsätzlich gilt:
– Gas einmal jährlich,
– Öl alle 4 Monate,
– Pellets alle 3 bzw. 4 Monate und
– sonstige feste Brennstoff alle 2 Monate.
– Über 120 Kw(ausgenommen Gas)jedes Monat.
Bei einer Nutzung nur im Winter kann die Sommerkehrung entfallen.


Was kostet die Kehrung.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten des Rauchfangkehrers sind nicht nur gesetzlich festgelegt, sondern auch tariflich geregelt. Die Berechnung der Gebühren kann aufgrund der Vielzahl von Faktoren – wie der Heizleistung der Feuerstätte, der Höhe und dem Innenmaterial des Schornsteins sowie der Anzahl der Kehrungen – recht komplex sein. Bei manchen Anlagen wird auch der Arbeitsaufwand in die Kalkulation mit einbezogen.

Falls Sie Unsicherheiten oder Fragen bezüglich Ihrer Abrechnung haben, bin ich jederzeit bereit, diese mit Ihnen gemeinsam zu prüfen. Sollten wir tatsächlich einen Fehler feststellen, werden wir nicht nur der Ursache nachgehen, sondern Ihnen auch einen großzügigen Betrag über den Fehlerwert hinaus als Gutschrift auf Ihr Kundenkonto einräumen. Mit diesem Vorgehen möchten wir Ihnen versichern, dass eventuelle Fehler immer unbeabsichtigt sind.

Meine Garantie für Sie ist ein Zeichen unseres Engagements für Transparenz und Vertrauenswürdigkeit.


Was macht der Rauchfangkehrer eigentlich bei modernen Heizungen?

Bei modernen Heizsystemen steht bei der Arbeit des Rauchfangkehrers nicht mehr die klassische Reinigung im Vordergrund. Stattdessen konzentriert sich der Rauchfangkehrer vor allem auf die Inspektion der Abgasleitung. Durch die Untersuchung eventuell vorhandener Verbrennungsrückstände kann er wichtige Rückschlüsse auf den Zustand und die Effizienz Ihrer Heizanlage ziehen.

Zusätzlich überprüft der Rauchfangkehrer die Abgasleitung auf bauliche Mängel und sichert so die einwandfreie Funktion Ihrer Anlage. Die regelmäßige Begehung und visuelle Kontrolle durch den Fachmann schützt Sie vor vielen potenziellen Gefahren, die nur durch eine professionelle Inspektion identifiziert werden können. Die Expertise des Rauchfangkehrers trägt somit entscheidend zur Sicherheit und Effizienz Ihrer modernen Heizung bei.


Warum kommt der Rauchfangkehrer so oft?

Die Besuchshäufigkeit des Rauchfangkehrers ist an die heutige Heiztechnologie und die damit verbundenen Sicherheitsstandards angepasst. Die Einhaltung der festgelegten Kehrfristen ist nicht nur für die Funktionstüchtigkeit Ihrer Heizanlage entscheidend, sondern sichert auch Ihren Versicherungsschutz. Indem Sie dem Rauchfangkehrer alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen, wie Ihre Heizgewohnheiten oder Änderungen an Ihrer Feuerstätte, können Sie sicher sein, dass die Kehrungen stets angemessen und fehlerfrei durchgeführt werden.

Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Reduzierung der Kehrungen nicht zwangsläufig zu signifikanten Einsparungen führt. Tatsächlich wird unser Tarif umso günstiger, je öfter wir Ihre Anlage warten dürfen. Sollten Sie Bedenken bezüglich der Häufigkeit der Besuche haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne bereit, Ihre Fragen zu klären und die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.


Was wird bei der Feuerstättenüberprüfung gemacht?

Es wird die Brennstofflagerung (Öl-, Holzlager) bzw. Zuführung (Öl-, Gasleitung) begutachtet, die Aufstellung der Feuerstätte mit der Zuluftführung kontrolliert, und ab 15 KW auch eine Abgasmessung durchgeführt.
Hier werden zig Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien angewendet und somit der Umweltschutz gewahrt, Ihre Rechtssicherheit und vor allem die Brandsicherheit gewährleistet.


Wo steht den was der Rauchfangkehrer tun muss?

Die Aufgaben, die ein Rauchfangkehrer gesetzlich zu erfüllen hat, sind im Oberösterreichischen Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz (Oö. LuftREnTG) 2002 sowie in der dazugehörigen Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung detailliert festgelegt. Die Pflichtarbeiten sind insbesondere im Oö. LuftREnTG ab § 32 sowie in den Anlagen 6 und 7 beschrieben. Weitere wichtige Verpflichtungen, die auf den Rauchfangkehrer zukommen können, sind unter § 27.2 des Gesetzes zu finden.

Darüber hinaus bieten wir eine Reihe von Zusatzdienstleistungen an, die für Sie besonders günstig sind, da wir bereits für die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten zu Ihnen kommen. Diese zusätzlichen Services sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber zur Werterhaltung Ihrer Anlagen und zu Ihrem persönlichen Komfort beitragen.


Ich will meinen Rauchfangkehrer wechseln… wie?

Ganz einfach… aber genau definiert (im Bundesgesetzblatt Gewerberecht)

  1. Kündigung verfassen: Schreiben Sie eine Kündigung für Ihren aktuellen Rauchfangkehrer. Nutzen Sie dafür idealerweise das bereitgestellte Formular.
  2. Neuen Rauchfangkehrer benennen: In der Kündigung geben Sie an, wer zukünftig als Rauchfangkehrer für Ihr Gebäude tätig sein soll. Ein Wechselgrund muss nicht angegeben werden.
  3. Kommunikation: Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, den neuen Rauchfangkehrer über den Wechsel zu informieren und das Einvernehmen herzustellen.
  4. Gewerbeberechtigung prüfen: Stellen Sie sicher, dass der neue Rauchfangkehrer eine Gewerbeberechtigung für das entsprechende Kehrgebiet besitzt – in Ihrem Fall für Wels/Wels Land.
  5. Zeitfenster beachten: Die Kündigung kann nur zwischen Juni und September eingereicht werden, wobei eine Kündigung mit Wirkung zum 1. Juni jederzeit möglich ist.
  6. Wechselbericht: Nach Wirksamwerden der Kündigung erstellt der bisherige Rauchfangkehrer einen Wechselbericht und sendet diesen an die zuständige Behörde, an den neuen Rauchfangkehrer und an Sie als Gebäudeeigentümer. So ist gewährleistet, dass alle Beteiligten über den Wechsel und die betroffenen Anlagen informiert sind.

Diese Vorgehensweise entspricht den Vorschriften des Bundesgesetzblattes zum Gewerberecht und stellt sicher, dass der Übergang reibungslos erfolgt.


Woher weiss ich welcher Rauchfangkehrer für mich zuständig ist?

Die Baubehörde sollte es vermerkt haben. Ist im Hausakt oder in Ihrem Baubescheid keine Besonderheit notiert hilft die Wirtschaftskammer unter www.rauchfangkehrer-ooe.at.


Wird mein Rauchfangkehrer auch geprüft… woher weiss ich das ich gut aufgehoben bin?

Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Rauchfangkehrer bestens qualifiziert ist. In Oberösterreich sind alle Rauchfangkehrer geprüfte Meister und tragen den Titel ÖZR (öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer). Dieser Titel ist ein Gütesiegel für hohe Qualitätsstandards und kann – obwohl dies bisher noch nie notwendig war – entzogen werden, sollte ein Rauchfangkehrer nicht den strengen Anforderungen entsprechen. Ein Rauchfangkehrer ohne ÖZR-Titel könnte zwar Arbeiten durchführen, doch die für die Sicherheit entscheidenden Tätigkeiten würden nicht als offizielle Pflichtarbeiten anerkannt werden.

Um Ihnen zusätzliches Vertrauen zu geben, haben wir unseren Betrieb nach den Normen ISO 9001 und ISO 14001 sowie nach EMAS zertifizieren lassen. Diese Zertifizierungen bedeuten, dass unser Betrieb regelmäßig von externen Prüfern kontrolliert wird, um sicherzustellen, dass wir in Bereichen wie Arbeitnehmerschutz, Ausrüstung inklusive Eichfristen, Umweltverträglichkeit und Datenschutz stets auf dem höchsten Stand sind. Sollten Mängel entdeckt werden, werden wir entsprechend ermahnt oder sanktioniert.

Weitere Informationen und Details zu den Zertifizierungen finden Sie auf unserer Website: www.rauchfangkehrer-zert.at.


Einige der folgenden Logos dürfen nicht von jedem Betrieb „getragen“ werden:


Warum braucht mein Rauchfangkehrer keine Unterschrift zum Datenschutz?

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Schon immer haben wir großen Wert darauf gelegt, Ihre persönlichen Daten vertraulich zu behandeln. Keine Fotos, persönlichen Informationen oder andere Daten verlassen unser Unternehmen, es sei denn, Sie wünschen es ausdrücklich oder es besteht eine rechtliche Verpflichtung.

Die Anforderung einer Unterschrift zum Datenschutz würde implizieren, dass wir die Absicht haben, Ihre Daten an Dritte weiterzugeben. Das könnte in bestimmten Situationen auf Ihren Wunsch hin geschehen, jedoch werden wir selbst nie die Initiative ergreifen, Ihre Daten ohne Ihre Zustimmung zu teilen. Bis zu diesem Punkt bleibt alles, was Sie und Ihre Heizsysteme oder Ihr Gebäude betrifft, streng vertraulich.

Datenschutz ist bei uns nicht erst seit der Einführung der DSGVO eine Selbstverständlichkeit. Seit unserer Registrierung als Datenverarbeiter bei der zuständigen Behörde im Jahr 1999 verpflichten wir uns, Ihre Informationen sicher und geschützt zu halten.


Wie hoch muss der Rauchfang über Dach gemauert werden?


Wo ist ein Rauchfang zu überprüfen bzw. zu reinigen?

Für eine gründliche Überprüfung und Reinigung des Rauchfangs ist der Zugang von oben unerlässlich. Diese Arbeiten können entweder klassisch vom Dachboden aus oder direkt über Dach durchgeführt werden.
Dabei legen wir größten Wert auf die Sicherheit unserer Mitarbeiter und es müssen daher eventuell notwendige Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.

Eine Reinigung des Rauchfangs von unten ist generell nur in Ausnahmefällen zu empfehlen und oft nicht praktikabel.
Bestehen Vereinbarungen für eine derartige Reinigung, fordern wir, diese Methode besonders bei Änderungen am Heizungssystem zu überdenken.

Für eine effiziente und sichere Durchführung der Arbeiten ist in fast allen Fällen (99,9%) ein Zugang von oben notwendig!

Ein wesentlicher Grund dafür ist die Einführung der Dichtheitsprüfung von Abgasanlagen sowie weitere gesetzliche Anforderungen, die in den letzten Jahren in Kraft getreten sind. Diese Vorgaben, zusammen mit der Haftung, die sich aus den geltenden Bestimmungen ergibt, machen den Zugang von oben unabdingbar, um den heutigen Standards gerecht zu werden und eine vollständige Überprüfung sowie Wartung zu gewährleisten.