FAQ

Frequently asked questions… meist gestellte Fragen

Wie oft kommt der Rauchfangkehrer

Je nach Heizungstyp, Leistung kann die verpflichtende Kehrung seit einigen Jahren auch schon nutzungsorientiert eingestellt werden. Grundsätzlich gilt:
– Gas einmal jährlich,
– Öl alle 4 Monate,
– Pellets alle 3 bzw. 4 Monate und
– sonstige feste Brennstoff alle 2 Monate.
– Über 120 Kw(ausgenommen Gas)jedes Monat.
Bei einer Nutzung nur im Winter kann die Sommerkehrung entfallen.


Was kostet die Kehrung.

Alle, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen, Arbeiten des Rauchfangkehrers sind auch tariflich geregelt.
Die sehr komplizierte Berechnung der Entgelte ist abhängig von der Heizleistung der Feuerstätte, Höhe und Innenmaterial des Fanges und Anzahl der Kehrungen.
Bei einigen Anlagen fliest auch ein wenig Arbeitszeit in die Berechnung ein.
Sie haben Zweifel an der korrekten Abrechnung?
Gerne erkläre ich Ihnen die Rechnung… und falls ein Fehler auftauchen sollte suchen wir diesen so weit als möglich zurück und ich buche ihnen den doppelten Betrag als Gutschrift auf Ihr Kundenkonto…
Somit können auch Sie erkennen das es nur ein Versehen sein kann.
Garantiert!


Was macht der Rauchfangkehrer eigentlich bei modernen Heizungen?

Die Kehrung des Fanges dient im Normalfall natürlich nicht mehr der Reinigung.
Er kontrolliert aber dabei die eventuell vorhandenen Verbrennungsrückstände in der Abgasleitung und kann daraus auf viele Dinge schliessen.
Er prüft die Abgasleitung auch auf bauliche Mängel.
Er schützt Sie mit der Begehung vor vielen Gefahren die er nur rein durch die visuelle Kontrolle erkennen kann.


Warum kommt der Rauchfangkehrer so oft?

Aus unserer Erfahrung sind die Kehrfristen zur heutigen Technik passend und sollten eingehalten werden damit auch der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist.
Solange dem Rauchfangkehrer alle Informationen gegeben werden (Heizgewohnheiten, neue Feuerstätte usw) dürften hier keine Fehler passieren.
Ausserdem bringt eine Verringerung der Kehrungen nicht unbedingt eine große Ersparnis, da unser Tarif auch immer günstiger wird je öfters wir zu Ihnen kommen.
Im Zweifelsfalle kontaktieren Sie uns um dies abzuklären.


Was wird bei der Feuerstättenüberprüfung gemacht?

Es wird die Brennstofflagerung (Öl-, Holzlager) bzw. Zuführung (Öl-, Gasleitung) begutachtet, die Aufstellung der Feuerstätte mit der Zuluftführung kontrolliert, und ab 15 KW auch eine Abgasmessung durchgeführt.
Hier werden zig Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien angewendet und somit der Umweltschutz gewahrt, Ihre Rechtssicherheit und vor allem die Brandsicherheit gewährleistet.


Wo steht den was der Rauchfangkehrer tun muss?

Die Pflichtarbeiten finden sich im OÖ. Luftreinhalte- und. Energietechnikgesetz 2002 bzw der unterlegenen Heizungsanlagen u. Brennstoffverordnung.
Insbesondere Oö. LuftREnTG im und ab §32, Anlage 6 und 7.
Eine weitere unliebsame Verpflichtungen finden Sie im §27.2
Alles andere sind zusätzliche Dienstleistungen die wir günstigst anbieten können da wir sowieso schon zu Ihnen ins Haus kommen.


Ich will meinen Rauchfangkehrer wechseln… wie?

Ganz einfach… aber genau definiert (im Bundesgesetzblatt Gewerberecht)
Sie kündigen den alten Rauchfangkehrer (am besten schriftlich mit unten angeführten Formular) und geben dabei an welcher Rauchfangkehrer in Zukunft für Ihr Gebäude zuständig sein soll.
Ein Grund muss nicht angegeben werden, auch muss der neue Rauchfangkehrer streng genommen gar nichts davon wissen. (Aber natürlich ist es empfehlenswert vorher miteinander zu reden)
Der neue Rfk muss eine Gewerbeberechtigung für dieses Kehrgebiet haben – in unserem Fall: Wels/Wels Land.
Die Kündigung ist nur zwischen Juni und September möglich… wobei eine vorherige Kündigung zum Stichtag 1.Juni immer möglich ist…

Der alte Rfk sendet mit wirksamkeit der Kündigung einen Wechselbericht an die Behörde, an den neuen Rfk (am besten nachweislich) und an den Gebäudeeigentümer um sicherzustellen das alle Beteiligten wissen wer nun der zuständige Rauchfangkehrer ist und welche Anlagen betrieben werden.


Woher weiss ich welcher Rauchfangkehrer für mich zuständig ist?

Die Baubehörde sollte es vermerkt haben. Ist im Hausakt oder in Ihrem Baubescheid keine Besonderheit notiert hilft die Wirtschaftskammer unter www.rauchfangkehrer-ooe.at.


Wird mein Rauchfangkehrer auch geprüft… woher weiss ich das ich gut aufgehoben bin?

Alle Rauchfangkehrer in OÖ sind geprüfte Meister die den Titel ÖZR (öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer) tragen.
Dieser Titel kann grundsätzlich entzogen werde was aber bisher noch nie passiert ist da die Qualität bei allen Kollegen sehr hoch ist.
Gäbe es eine Rauchfangkehrer ohne ÖZR-Titel dürfte dieser zwar alle Arbeiten durchführen die Sicherheitsrelevanten Tätigkeiten nach den Gesetzen bzw. Verordnungen würden dann aber nicht als diese Pflichtarbeit gelten.

Zusätzlich haben WIR uns entschlossen unseren Betrieb nach ISO 9001, ISO. 14001 und EMAS zertifizieren zu lassen.
Dies bedeutet das auch wir von externen Prüfern kontrolliert und bei Mängel ermahnt oder bestraft werden.
Geprüft werden dabei Arbeitnehmerschutz, Ausrüstung inkl Fristen zur Eichung, Umweltverträglichkeit und Datenschutz.
Weitere infos unter www.rauchfangkehrer-zert.at

Einige der folgenden Logos dürfen nicht von jedem Betrieb „getragen“ werden:


Warum braucht mein Rauchfangkehrer keine Unterschrift zum Datenschutz?

Ihre Daten waren bei uns schon immer gut aufgehoben. Kein Foto, keine persönlichen oder sonstige Daten verlassen unser Haus ohne das Sie uns dazu auffordern oder es eine gesetzliche Verpflichtung wäre.
Wenn wir eine Unterschrift einfordern würden, bedeutete dies das wir Ihre Daten an dritte weitergeben möchten – was vereinzelt von Ihnen erwünscht sein könnte … aber niemals von uns angestossen wird.
Bis dahin erfährt niemand etwas von Ihnen, Ihren Heizungen oder ihrem Gebäude….
Nicht nur seit der DSGVO achten wir auf Datenschutz – seit 1999 sind wir als Datenverarbeiter bei der Behörde registriert und achten somit schon lange darauf nichts preis zu geben.