Feuerstättenüberprüfung nach §25

Die §25-Überprüfung aller Feuerstätten

Wir überprüfen alle Feuerstätten!
Öl-, Gas- sowie Holzheizungen genauso wie Kachel-, Schweden- oder Küchenöfen.
Private sowie gewerbliche Anlagen bis zu 10 MegaWatt !

Sämtliche Feuerstätten wie z.B. Kombithermen, Durchlauferhitzer, Heizthermen aber auch Schweden-, Kachel- und Küchenöfen und Zentralheizungen für Gas, Öl sowie feste Brennstoffe werden auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften überprüft.

Je nach Art, Leistung sowie eingesetzter Brennstoff sind unterschiedliche Überprüfungen notwendig.

Bei Öl- und Gasfeuerstätten werden unter anderem die Dichtheit der Leitungen überprüft, bei Holz- oder Kohlenheizungen die Lagerung.
Bei allen Feuerstätte jedenfalls der Aufstellungs- bzw. Heizraum.

Bei Feuerstätten über 15 KW ist neben der Sicherheitsüberprüfung auch eine Überprüfung mittels Abgasmessung (Umweltschutzvorschriften) vorgeschrieben.

Diese Überprüfung ersetzt nicht die jährlich empfohlene Wartung und Reinigung Ihrer Feuerstätte durch ein Fachunternehmen Ihres Vertrauens.

Die Feuerstättenüberprüfung in OÖ

Links zu weiteren Informationen bzw. Nachweise:

Die Abgasmessung

Die Überprüfung der Abgase mittels elektronischem Messgerät gibt Auskunft über den aktuellen Zustand Ihrer Feuerstätte, ob diese umweltschonend eingestellt ist und somit Energie und Kosten spart.

Diese Messung ist ein Teil der §25-Überprüfung (ab 15kW Heizleistung) bzw. kann natürlich auch gesondert bestellt werden.

Energie sparen

Gut gewartete Feuerstätten verbrauchen bis zu 10% weniger Energie und produzieren auch weniger Schadstoffe. Das schont die Umwelt und spart Geld.
Siehe auch: Feuerstättenreinigung

Information in der Gemeindezeitung Buchkirchen im April 2018

Prüfbericht

Von uns erhalten Sie nach der Überprüfung, den vom Land OÖ vorgesehenen Prüfbefund und bei einem positiven Ergebnis eine Prüfplakette, die am Gerät angebracht werden kann. (rein informativ)

Bei Mängel wie z.B. Überschreitung eines der Grenzwerte ist ein Fachunternehmen mit der Behebung zu beauftragen und bei schweren Mängel eine neuerliche Überprüfung durchzuführen.

Bitte bewahren Sie die Prüfbefunde sorgfältig auf.

Das Vorhandensein eines gültigen Befundes wird von ihrem Rauchfangkehrer im Zuge der Kehrung oder Überprüfung kontrolliert.