Im Jahr 2002 wurde entschieden das der Rauchfangkehrer in Österreich gewechselt werden kann.
Nicht wie in anderen Gewerben einfach anrufen uns los gehts… sondern mit Regeln damit auch der Behörde bekannt ist wer für das Gebäude zuständig ist.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40032631/NOR40032631.pdf